Hausordnung

Hausordnung 2 TAKT Festival 2022

Besucherinnern und Besucher werde nachfolgend als Besucher zusammengefasst.

1. EINLASS, EINLASSKONTROLLE, VERBOTENE GEGENSTÄNDE

1.1 Konkrete Altersbegrenzung
Der Einlass ist Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Muttizettel werden bei uns ab 16 Jahren akzeptiert. Unter 16 muss ein*e Erziehungsberechtige*r als Begleitperson fungieren.

Einlass nur mit gültigem Lichtbildausweis. 

Bei dem Einlass zu einer Veranstaltung erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Kleidungs- und Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher*innen erklären sich damit einverstanden.

1.2 Einlasskontrolle
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gästen den Einlass zum Gelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 1.4, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verliert die Eintrittskarte seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

1.3 Anweisungen
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

1.4 Verbotene Gegenstände
Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sowie sonstige gefährliche Gegenstände aufs Veranstaltungsgelände mitzunehmen. 

2. HAUSRECHT und VERHALTENSREGELN


2.1
 Das Hausrecht der Veranstaltung wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

2.2 Besuchern ist es untersagt, auf der Veranstaltung:
– Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
– auf Theken, DJ Pult, Bauten, Dekoelemente oder ähnliches zu klettern,
– außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
– bauliche Anlagen, Wände, Schilder, Sachen etc. zu entfernen, bemalen, besprühen oder beschmutzen,

– auf Waldwegen zu rauchen oder Zigaretten auf den Boden zu werfen,

– Feuer zu entfachen, egal ob auf dem Park-, Festival- oder Campinggelände,
– ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben,
– Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.

– Die Toiletten verunreinigt zu hinterlassen 

Für etwaige Vergehen wird eine angemessene Schadenssumme veranschlagt. 

2.3 Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 1.3 u. 1.4 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei einer Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Sämtliche Straftaten werden des Weiteren sofort zur Anzeige gebracht. Wer schuldhaft gegen diese Hausordnung verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

2.4 Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

2.5 Rassistische, sexistische, homophobe und andere Belästigungen werden nicht geduldet. Im Gegenteil sind alle Gäste dazu aufgerufen, bei Grenzüberschreitungen direkt zu intervenieren und die unerwünschten Gäste bei den Securities anzuzeigen.

2.6 Diebstähle lassen sich erfahrungsgemäß leider nicht vermeiden. Schließt eure Wertsachen ein oder tragt sie bei euch. Achtet auf euer Zeug sowie auf die Sachen anderer. Wann immer ihr Hilfe braucht, wendet euch an die Securities, die Bar, oder den Eingang.


3. GESUNDHEITSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH LAUTSTÄRKE


Dem Besucher ist bewusst, dass auf einem Festival eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der beschallten Flächen dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Musikperformance keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. 

4. RECHT AM EIGENEN BILD, URHEBERRECHT, FILM- UND FOTOAUFNAHMEN
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, speziell, aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung aller der Veranstaltungen des Veranstalters sowie zu Sponsorenakquise.

Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht und sind unter dessen Recht zu respektieren. Drohnen und sonstige fliegendes Kameras sind auf dem Gelände unerwünscht. Bitte lasst sie zu Hause.

5. MITNAHME VON TIEREN

Die Mitnahme von Haustieren ist während des Festivals untersagt. Die Menschenmengen und erhöhte Lautstärke sind eine Belastung für die Tiere.

6. WEITERVERKAUF VON TICKETS

Der Kauf von Tickets ist nur zum privaten Gebrauch gestattet. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist untersagt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für erworbene Tickets über Dritte, vornehmlich für deren Echtheit und Gültigkeit.

 

 

7. ROLLSTUHLFAHRER*INNEN

Unser Veranstaltungsgelände ist leider nicht ebenerdig und somit nicht barrierefrei.

8. PFANDSAMMLER

Das Sammeln von Pfand auf unserem Festival ist untersagt. Das allgemeine Rückgaberecht des eigenen Pfands beträgt bei uns maximal fünf Becher. Sollte man sich dahin gehend auffallend verhalten, wird der Besucher von der Veranstaltung verwiesen.

 

9. FUNDSACHEN

Fundsachen könnt ihr während unserer Veranstaltung am Eingang abgeben. Solltet ihr nach dem regulären Festivalbetrieb selbst Sachen vermissen, wendet euch bitte an folgende E-Mail-Adresse, wir werden uns nach der Veranstaltung wieder bei euch melden.

kontakt@2takt-festival.de

10. RAUCHVERBOT

Gemäß dem Landesbetrieb ForstBW gilt vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Auf Freiflächen ist das Rauchen gestattet, solange Zigarettenstummel in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.

11. FLUCHTWEGE

Unsere Fluchtwege, Rettungswege und Entfluchtungsbereiche sind gekennzeichnet, sämtliche Wege (dorthin) sind permanent freizuhalten.

12. VERHALTEN VOR DEM EINLASS

Wer schon auf dem Weg zum Eingang und vor dem Einlass unangenehm auffällt, geht das Risiko ein, dass der Einlass zum Gelände verwehrt wird.

13. CAMPING

Bitte verlasst euren Campingbereich, wie ihr ihn vorgefunden habt. Benutzt bitte (Taschen-) Aschenbecher. Der Campingplatz ist keine Sperrmüllhalde: Bitte nehmt eure Zelte, Sofas, Matratzen, Verpackungen usw. wieder mit. Plastik, Zigarettenstummel und Konfetti hat in der Natur nichts zu suchen! Bitte achtet auch darauf, dass ihr sämtliche Heringe und sonstiges Metall, welches ihr im Boden versenkt habt, wieder entfernt und mitnehmt. Die Campingarea soll ein Rückzugsort sein, Soundsysteme sind deshalb nicht erlaubt. Generatoren oder Gaskochen sind ebenso untersagt.